Martin Schlösser - Versicherungen

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Haftung & Verjährung

Die Haftung des Versicherungsmakler ist im Falle einer grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung immer auf die Deckungssumme seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzt. Diese haftet bis zu einem Betrag in Höhe von 1,276 Mio. Euro je Schadenfall, wobei der Auftraggeber im Einzelfall auf seine Kosten eine höhere Haftungsbegrenzung über eine bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers fordern kann.

Ansprüche aus dem Maklervertrag wegen einer grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren innerhalb von einem Jahr, nachdem der Auftraggeber von einem Pflichtverstoß des Versicherungsmaklers Kenntnis erhalten hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens ein Jahr nach Beendigung des Maklervertrages.

Urheberrecht

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Versicherungsmakler Martin Schlösser  -  Drosselweg 6  -  53119 Bonn  -  Tel.: 0228/96100865  -  Fax: 0228/96105959  -  Mobil: 0177/2147639  -  info@Spamschutz.m-schloesser.de